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Dienstleistungen
Periodische Kontrolle
Bei bestehenden Elektroinstallationen muss in Gesetzlich geregelten abständen die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit der Komponenten überprüft werden. Einige Beispiele für den Kontrollturnus sind: Wohnbauten (Ein- / Mehrfamilienhäusern) nach 20 Jahren (kleinere) Verkaufsgeschäfte und Bürogebäude nach 10 Jahren Warenhäuser, Industrie nach 5 Jahren Fahrzeug-Werkstatt nach 5 Jahren Baustellen und Märkte jährlich Link zur Verordnung mit Kontrollperioden Kontrolle bei Handänderung
Wie bei der Periodischen Kontrolle wird die Elektroinstallation überprüft, die Kontrolle bei Handänderung erfolgt, wenn die letzte Periodische Kontrolle mehr als 5 Jahre zurück liegt. |
Abnahmekontrolle
Nach der Installation in Gewerbe und Industriegebäuden ist es nötig innerhalb von 6 Monaten nach der Schlusskontrolle (die Kontrolle welche der Elektroinstallateur bei Abschluss der Arbeiten vornimmt) eine Abnahmekontrolle vorzunehmen, diese ist durch einen Unabhängigen Kontrolleur ausführen zu lassen. Die Durchführung der Kontrolle liegt in der Verantwortung des Eigentümers. |
Ablauf der Installationskontrolle
Wenn eine Periodische Kontrolle fällig wird, versendet die Netzbetreiberin (örtliches Elektrizitätswerk) eine Aufforderung zur Periodischen Kontrolle an den Eigentümer der Installation, in der Regel ist dies der Gebäudeeigentümer, bzw. die Eigentümerin.
Der Eigentümer vergibt den Kontrollauftrag an einen von Ihm erwählten Unabhängigen Kontrolleur. Dieser darf nicht an der Erstellung, Planung oder Änderung der Elektroinstallation beteiligt sein.
Kontrollberechtigt sind sämtliche Kontrolleure welche vom Starkstrominspektorat eine Bewilligung erhalten haben, diese gilt für die ganze Schweiz und ist unabhängig vom Netzbetreiber.
Nach erfolgter Kontrolle wird (sofern die Installation Mängel aufweist) ein Mängelbericht erstellt, dieser wird an den Eigentümer zurückversendet.
Der Eigentümer hat nun dafür zu sorgen, dass die Mängel von einem Elektroinstallateur behoben werden.
Sobald die Mängelbehebung schriftlich dem Kontrolleur mitgeteilt wurde, erstellt der Kontrolleur den Sicherheitsnachweis und versendet diesen an den Eigentümer, in den meisten Fällen wird vom Kontrolleur auch gleich eine Kopie an die Netzbetreiberin versendet.
Wenn die Installation Mängelfrei ist, entfällt die Mängelbehebung und der Sicherheitsnachweis wird direkt erstellt und dem Eigentümer zugestellt.
Wenn eine Periodische Kontrolle fällig wird, versendet die Netzbetreiberin (örtliches Elektrizitätswerk) eine Aufforderung zur Periodischen Kontrolle an den Eigentümer der Installation, in der Regel ist dies der Gebäudeeigentümer, bzw. die Eigentümerin.
Der Eigentümer vergibt den Kontrollauftrag an einen von Ihm erwählten Unabhängigen Kontrolleur. Dieser darf nicht an der Erstellung, Planung oder Änderung der Elektroinstallation beteiligt sein.
Kontrollberechtigt sind sämtliche Kontrolleure welche vom Starkstrominspektorat eine Bewilligung erhalten haben, diese gilt für die ganze Schweiz und ist unabhängig vom Netzbetreiber.
Nach erfolgter Kontrolle wird (sofern die Installation Mängel aufweist) ein Mängelbericht erstellt, dieser wird an den Eigentümer zurückversendet.
Der Eigentümer hat nun dafür zu sorgen, dass die Mängel von einem Elektroinstallateur behoben werden.
Sobald die Mängelbehebung schriftlich dem Kontrolleur mitgeteilt wurde, erstellt der Kontrolleur den Sicherheitsnachweis und versendet diesen an den Eigentümer, in den meisten Fällen wird vom Kontrolleur auch gleich eine Kopie an die Netzbetreiberin versendet.
Wenn die Installation Mängelfrei ist, entfällt die Mängelbehebung und der Sicherheitsnachweis wird direkt erstellt und dem Eigentümer zugestellt.
Was wird Kontrolliert?
Die Kontrolle umfasst folgende Punkte: - Sichtkontrolle der Installation - Messung des Schutzleiters (Erde) - Messung des Isolationswiderstandes - Auslösung der Fehlerstromschutzschalter (Fi) - Messung der Impedanzen der Stromkreise |
Defekte Abdeckungen, Schutz vor Feuchtigkeit / Staub, Berührungsschutz, Auswahl der Sicherungen / Kabel etc. Mittels eines geeignetem Messgerät wird der Schutzleiter gemessen, dieser muss gewährleisten, dass bei einem Fehler die Sicherung auslöst. Durch alterung oder beschädigung kann die Isolation von Kabeln beeinträchtigt werden und zu Kurzschlüssen, überschlägen und Bränden führen, um dies frühzeitig zu erkennen wird die Isolation der Kabel und Apparate gemessen. Zur sicherstellung das der Fehlerstromschutzschalter im Fehlerfall funktioniert, wird die Auslösezeit gemessen. Dies ist nötig um die Auslösung der Sicherungen zu überprüfen. Dazu wird an jedem Stromkreis die (aus Sicht der Verkabelung) entfernteste Steckdose bzw. der entfernteste Apparat gemessen. |
Abhängig von der Installation kann es nötig sein andere oder zusätzliche Messungen vorzunehmen.